Unsere Dienstleistungen
- Nachlassberatung
- Erbschaftsplanung
- Erbschaftsberatung
- Vorsorgeauftrag
- Patientenverfügung
- Vollmacht KESB
- Ehe- und Erbvertrag
- Testament
- Pflichtteile/Nutzniessung
- Schenkungen
- Willensvollstreckung
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Eine frühzeitige Erbschaftsplanung schafft Klarheit über Ihren letzten Willen. Wird von einem Erblasser vor seinem Tod nichts unternommen, kommen die gesetzlichen Quoten zur Anwendung. Gerade bei grösseren Vermögen oder komplexer Ausgangslage (Geschäftsübergabe, Kinder aus mehreren Ehen, Liegenschaften etc.) gibt es einiges zu beachten und verschiedenste Möglichkeiten und Instrumente, den Übergang des Nachlasses zu planen.
Die gesetzliche Erbfolge ist oftmals nicht im Sinne des Erblassers oder lässt zu viele Fragen offen. Deshalb drängt sich eine frühzeitige Erbschaftsplanung auf. Jeder hat grundsätzlich das Recht, seinen letzten Willen in einem Testament zu formulieren. Pflichtteile dürfen jedoch nur mit Zustimmung der pflichtteilsgeschützten Erben verletzt werden. So lässt sich das Vermögen über Generationen sicherstellen.
Finarenco plant mit Ihnen voraus und berät Sie bei der Erstellung Ihres Testamentes. Finden Sie heraus, welche Verteilung das Gesetz in Ihrer Situation vorsieht und wie hoch die Pflichtteile sind. Wenn gewünscht, stehen wir auch als neutrale Willensvollstrecker zur Verfügung. Bei komplexen Fragestellungen rund ums Güter- und Erbrecht arbeiten wir eng mit spezialisierten Juristen und Notaren zusammen.
Geschäftsinhaber
Swiss Associate Wealth Planner
Finanzplaner mit eidg. FA
Junior Finanzplaner
MSc Business Administration
Betriebsökonom FH
Verkaufssupport / Assistenz / Berufsbildnerin
Finanzplanerin
BSc ZFH in Betriebsökonomie
Fachspezialist KMU
Finanzplaner
Versicherungsfachmann mit eidg. FA